Webseiten Nürnberg

Unsere Infos fürs Allgemeine

Allgemeine Geschäftsbedingungen von 4ward.media GbR Stand 06/2010

1.Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die 4ward.media GbR mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Recht, einem öffentlichen Sondervermögen oder einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB schließt. Sie regeln, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, das zwischen 4ward.media GbR und dem Auftraggeber begründete Vertragsverhältnis hinsichtlich aller von 4ward.media GbR angebotenen Produkte und Leistungen und gelten auch für alle späteren Geschäftsbeziehungen der Parteien, selbst wenn auf sie nicht noch einmal gesondert Bezug genommen wird.
1.2 Von diesen AGB abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn 4ward.media GbR diesen schriftlich zugestimmt hat. Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten 4ward.media GbR auch dann nicht, wenn 4ward.media GbR ihnen bei Vertragsabschluß nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot
2.1 Die Angebote von 4ward.media GbR sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen durch technischen Fortschritt bleiben vorbehalten, ohne dass daraus Rechte gegen 4ward.media GbR hergeleitet werden können.

3. Preise
3.1. Unsere Preise sind netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu verstehen. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen von 4ward.media GbR schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nicht am Sitz des Auftragsgebers erbracht werden sollen.
3.3. Der Kaufpreis ist netto ( ohne Abzug ) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Rechnungsstellung nichts anderes ergibt. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzugs. 3.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 4ward.media GbR anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Das gleiche gilt für 4ward.media GbR gegenüber dem Vertragspartner.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1. Leistungs- und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von 4ward.media GbR schriftlich zugesagt worden sind. 4.2. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt, sowie sämtliche vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen, Zahlungen und Sicherheiten termingemäß bei 4ward.media GbR eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
4.3. Ist 4ward.media GbR an der rechtzeitigen Durchführung ihrer Leistungen durch Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Maßnahmen und Verordnungen oder der Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegt, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
4.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zuvertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6. Im übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche im Verzug im Rahmen einer pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes zu verlangen.

5. Gewährleistung /Abnahme
5.1 Der Auftraggeber hat alle Lieferungen und Leistungen von 4ward.media GbR unverzüglich durch einen qualifizierten Mitarbeiter auf Mangelfreiheit untersuchen zu lassen. Auf § 377 HGB wird verwiesen. Der Auftraggeber hat in jedem Fall erkennbare Mängel unverzüglich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome zu rügen. Unterlässt er eine solche Rüge, ist er hinsichtlich erkennbarer Mängel mit weiteren Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Hierfür ist das vorgesehene Formular zu Mängelbeschreibung zu benutzen. dies kann auf der Website www.4wardmedia.de im Bereich „Kontakt aufneh- men“ heruntergeladen werden.
5.2. Die Bestimmung unter 5.1. gilt nur für Verträge mit Unternehmern.
5.3 4ward.media GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. 4ward.media GbR steht dafür ein, dass ihre Leistung die vertraglichen, im Pflichtenheft beschriebenen Beschaffenheiten und keine Mängel aufweist. Mängel hat der Kunde 4ward.Media unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen. Mängel, die in der Abnahmeerklärung festgehalten wurden und solche, die der Kunde vor Ablauf der Verjährung der Mängelansprüche geltend macht, werden von 4ward.media GbR auf ihre Kosten beseitigt. Weist 4ward.media GbR nach, dass ein gerügter Zustand des Programms oder Systems nicht auf Mängel zurückzu- führen ist, kann sie die Erstattung des Aufwandes für Leistungen ersetzt verlangen, die aufgrund der Mängeluntersuchung erforderlich waren. Die Berechnung der Kosten der Leistungen erfolgt auf der Grundlage der allgemein von Auftragnehmer angewandten, jeweils aktuellen Vergütungssätze.
5.4 Jegliche Gewährleistung von 4ward.media GbR erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch eine unsachgemäße Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Auftraggeber entstanden sind. Die Gewährleistung entfällt, sobald der Auftraggeber den Vertragsgegenstand ohne Zustimmung von 4ward.media GbR selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht durch eine solche Änderung verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.
5.5 Nach Installation einer Testkopie der Software bzw. der Website wird diese vom Kunden gegen die im Pflichtenheft beschriebenen Funktionen getestet. 4ward.media GbR unterstützt den Kunden bei der Testdurchführung, soweit erforderlich bzw. vereinbart. Nach erfolgreicher Beendigung der Funktionsprüfung, spätestens aber eine Woche nach Durchführung der Installation, gilt die Software als abgenommen. Die Gewährleistungsfrist auf alle Lieferungen und
Leistungen von 4ward.media GbR beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme/ des Gefahrenübergangs.
5.6 4ward.media GbR kann nach eigener Wahl zunächst durch Nacherfüllung gewährleisten. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, so hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.7 4ward.media GbR haftet nicht für Inhalte und Leistungen, die durch den Auftraggeber eingebracht bzw. erbracht worden sind. Bezüglich des Inhalts der auftragsgemäßen Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber vielmehr die alleinige Haftung gegenüber etwaigen Ansprüchen geschädigter Dritter. Der Auf- traggeber verpflichtet sich, für den Fall, dass durch von ihm eingebrachte Inhalte bzw. erbrachte Leistungen die Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden, 4ward.media GbR auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen des/der Dritten freizustellen, die diese aufgrund einer solchen Rechtsverletzung geltend machen oder geltend machen könnten. Dem Auftraggeber wird daher eine ausführliche Rechtsprüfung empfohlen.

6. Haftungsbeschränkung/Verjährung
6.1 Soweit ein Mangel am Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind 4ward.media GbR verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseiti- gung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.3 4ward.media GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch 5.000 EUR begrenzt.
6.4 4ward.media GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern 4ward.media GbR schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.5 Soweit der Vertragspartner ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von 4ward.media GbR auch im Rahmen von 6.2. auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind 12, in allen anderen Fällen 24 Monate.

7. Zahlung
7.1 Fällige Forderungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zu begleichen.
7.2 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden 4ward.media GbR andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebern in Frage stellen, so ist 4ward.media GbR berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8. Bonitätsprüfung.
Vor Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung ist 4ward.media GbR berechtigt, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um ein objektives Bild der Bonität des Auftraggebers zu erhalten (Kreditversicherung, Creditreform, Bankauskunft, Factoring). Die Daten werden in Dateien abgespeichert und ausschließ- lich zur Verwendung bei 4ward.media GbR genutzt. Das verbindlich vereinbarte Zahlungsziel ist auf jeder erstellten Rechnung ausgedruckt und wird vom Auftraggeber anerkannt. Bei Fristüberschreitung werden bankübliche Zinsen und Mahnkosten berechnet. Zahlungen können nur mit schuldbefreiender Wirkung unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer an die aufgeführten Banken geleistet werden. 4ward.media GbR ist berechtigt, ihre Forderungen zum Zwecke der Refinanzierung an ein geeignetes Factoring-, Kredit- oder Leasingunternehmen abzutreten.


9 Geheimhaltung
9.1 Die von 4ward.media GbR erbrachten Lieferungen und Leistungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. nicht in ihrem eigentlichen Verwendungszweck entfremdet werden. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung von 4ward.media GbR zulässig.

10. Firmenhaftpflichtversicherung
4ward.media GbR ist seit dem 01.04.2007 bei der HDI Gerling, Saarbrücken betriebshaftpflichtversichert.


11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
11.1 Sofern der Vertragspartner Kaufmannist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Geltung des UN–Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

4ward.media GbR    Nürnberg im Juni 2010